In vermieten Bürogebäuden ist der Vermieter dennoch in der Verpflichtung

In vermieten Bürogebäuden ist der Vermieter dennoch in der Verpflichtung

Mai 12, 2021 Aus Von Bob Romero

Viele Jungunternehmer und Start ups suchen gezielt nach möblierten Büroräumen und dadurch die Kosten in den ersten Monaten oder Jahren nach der Existenzgründung möglichst niedrig zu halten. Spätestens ab dem Zeitpunkt der DGUV V3 Prüfung in Potsdam stellt sich die Frage, wer in diesen Büroräumen verpflichtet ist die Prüfungen durchführen zu lassen. Grundsätzlich lässt sich diese Frage beantworten mit dem Eigentümer. Hier zeigt sich jedoch bereits die ersten Probleme. In vielen Büros gehören einige elektrischen Betriebsmittel zur Mietsache und anderen stehen im Eigentum des Mieters. Zusätzlich ist es wichtig den Mietvertrag vor dem Unterzeichnen genau zu prüfen. Einige Vermieter versuchen hier aufgrund der Vertragsfreiheit die Verpflichtung an den Mieter weiterzureichen. Hier sollte sich jeder Mieter ganz genau überlegen diese Verpflichtung anzunehmen, da die Unterschrift auch rechtliche Konsequenzen im Fall eines Arbeitsunfalls nach sich ziehen kann.

Ein Hausmeister ist kein Ersatz für einen erfahrenen Prüfer

Die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung versteht keinen Spaß, wenn es darum geht, wer in der Lage ist eine DGUV V3 Prüfung durchzuführen. Hierbei darf es sich ausschließlich um eine erfahrene Elektrofachkraft handeln. Diese Aufgabe dem Hausmeister zu übertragen, ohne dessen Qualifikationen zu prüfen ist nicht zulässig. Selbst wenn dieser handwerklich geschickt ist und weiß wie eine Lampe befestigt wird, ist dies kein Ersatz für eine Ausbildung zum Elektriker. Erfolgt eine Überprüfung der Sicherheit in den jeweiligen Unternehmen eines vermieteten Bürogebäudes ist es mehr als wahrscheinlich, dass die bisherigen Prüfungsergebnisse aufgrund der fehlenden Qualifikationen nicht anerkannt werden.

Die Beauftragung eines professionellen Prüfers ist mehr als nur ein Muss

Prinzipiell sollten die Auftraggeber das größte Interesse daran haben Büroräume zu vermieten, in denen keine Gefahrenquellen für die Bewohner vorliegen. Liegen die Prüfberichte einer erfahrenen Elektrofachkraft vor, ist dies auch für den Auftraggeber beruhigend. Leicht vermeidbare Unfallquellen, die auch negative Folgen für Vermieter und Arbeitgeber haben können, lassen sich somit noch leichter verbannen. Die Kosten, die für die DGUV V3 anfallen stehen dadurch in keinem Verhältnis zum Nutzen eines sicheren Arbeitsplatzes.