Öffentliche Bestellung bei Immobilien

Öffentliche Bestellung bei Immobilien

März 4, 2013 Aus Von Bob Romero

In bestimmten Fällen von Versteigerungen können lediglich öffentlich bestellte und entsprechend vereidigte Versteigerer die Auktionen durchführen. Dies ist im HGB und BGB geregelt und ist erforderlich bei Pfandversteigerungen, hinterlegungsfähigen Sachen, bei Annahmeverzug des Käufers oder bei Störungen während des Fixkaufes. Wird die Veräußerung des Gutes vom Gesetzgeber angeordnet, kann sie nicht von jedem Versteigerer ausgeführt werden. Sie bleibt Notaren, Gerichtsvollziehern sowie öffentlich bestellten Versteigerern vorbehalten. Diese garantieren durch Ihre Vertrauenswürdigkeit und ihre erworbene Berufserfahrung für die Erfüllung der Zielsetzung, vor allem auch vor der Vergeudung des Vermögenswertes.

Die öffentliche Bestellung (Immobilien) ist die am meisten geschätzte Anerkennung eines Sachverständigen. Sie kann von den Interessierten beantragt werden, wie etwa selbständige oder angestellte Versteigerer, die besonders sachkundig sind, juristische Personen sind davon ausgeschlossen. Zu den Fachkenntnissen gehört, dass der Antragsteller branchenkundig ist und über Grundkenntnisse der Qualität, Eigenschaften, Marktgegebenheiten sowie -Preise des zu versteigernden Objektes verfügt. Zudem muss er über Erfahrungen in der Gutachter- und Gerichtspraxis verfügen. Wer eine öffentliche Bestellung beantragt, muss darin genau klar legen, ob es sich um eine allgemeine Bestellung oder eine bestimmte öffentliche Bestellung (Immobilien) handelt.

Ein Immobilien-Sachverständiger kann bei Bedarf öffentlich bestellt und darauf vereidigt werden, dass er seine Aufgabe gewissenhaft, unparteiisch, unabhängig und persönlich erfüllen wird und gemäß diesen Vorgaben ein Gutachten für ein Objekt erstellen wird. Für eine öffentliche Bestellung (Immobilien) sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie die Gewährleistung zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit erste Voraussetzung. Alle Ergebnisse sind sorgfältig zu ermitteln und zu begründen. Sachverständige, die öffentlich bestellt sind, arbeiten für Behörden, Gerichte, Unternehmen oder Privatpersonen. Sie kommen zum Einsatz, wenn ein sachkundiger und unabhängiger Berater gefragt wird.

Wer eine öffentliche Bestellung (Immobilien) eines entsprechenden Gutachters beantragt, bekommt qualitativ sehr hochwertige Dienstleistungen. Bei den Sachverständigen handelt es sich um Personen, die ein überdurchschnittliches Wissen auf ihrem Fachgebiet aufweisen können, sie haben sich in dem Thema fortzubilden, für das sie öffentlich bestellt wurden.