Videoüberwachung Berlin: Was ist in der privaten Videoüberwachung erlaubt?

Videoüberwachung Berlin: Was ist in der privaten Videoüberwachung erlaubt?

August 24, 2020 Aus Von Bob Romero

Alle drei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Die Zahlen belegen zwar einen Rückgang im Vergleich zu den letzten Jahren, dennoch entscheiden sich viele Hausbesitzer für eine Videoüberwachung. Doch was ist in der privaten Videoüberwachung erlaubt und wo sind Grenzen gesetzt?

Darf ich an meinem Haus eine Überwachungskamera installieren?

Ja, es ist erlaubt das eigene Haus (Einfamilienhaus) und Grundstück zu überwachen. Am besten ist es eine fest installierte Überwachungskamera zu installieren und keine schwenkbare. So kann bei keinem Nachbarn der Eindruck entstehen, dass die Kamera sein Grundstück filme.
Wichtig ist, dass nur das eigene Grundstück gefilmt wird und weder das Grundstück des Nachbarn, noch gemeinsam genutzte Zugangswege und Einfahrten. Auch öffentliche Bereiche wie Bürgersteige sind untersagt.

Das Recht auf informelle Selbstbestimmung

Eine Videoaufzeichnung kann unter Umständen das Recht am eigenen Bild verletzen, denn jede Person darf selbst entscheiden, wann und wie Dinge des persönlichen Lebens offenbart werden. Es ist also ratsam am Eingang des Hauses einen Hinweis auf die Videoüberwachung anzubringen und den Aspekt des heimlichen Filmens außer Kraft zu setzen.

Wie lange darf ich die Aufnahmen aus der Videoüberwachung speichern?

So lange die Videoüberwachung nur das eigene Grundstück und Haus betrifft, gibt es keine rechtlichen Vorgaben für die Speicherdauer. Grundsätzlich könnte man die Aufnahmen ein Leben lang speichern. Da aber die Speicherkapazität in der Regel begrenzt ist, empfiehlt es sich die Aufnahmen alle vier Wochen zu löschen.

Einbruchschutz wird staatlich gefördert

Tatsächlich wird der Einbruchschutz in Form einer Videoüberwachung staatlich gefördert. Für den Kauf und die Installation der Videoüberwachung werden von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Zuschüsse gezahlt. Für die ersten 1.000 EUR der Ausgaben wird ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent gewährt. Für jeden weiteren Euro bekommt man nur noch einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Der Staat gibt maximal 1.600 EUR dazu. Wenn man also für die Video¬kamera und die Installations¬arbeiten 1.200 EUR ausgegeben hat, erhält man insgesamt als Zuschuss 220 EUR.

Die Videoüberwachung Berlin sagt dazu: Neben einer Videoüberwachung sollte man auch Türen und Fenster ausreichend schützen und die Videoüberwachung mit einer Alarmanlage ergänzen. Zusätzlich kann man die Hausratversicherung von Zeit zu Zeit überprüfen und schauen, dass man bestmöglich gegen Einbruch und die Folgen versichert ist.