Unterschied zwischen Umsatzsteuer-Nachschau und Außenprüfung

Unterschied zwischen Umsatzsteuer-Nachschau und Außenprüfung

Juli 14, 2015 Aus Von Bob Romero

Eine Umsatzsteuer-Nachschau ist nicht mit einer Außenprüfung gleichzusetzen. Dennoch kann bei begründeten Verdachtsmomenten eine Außenprüfung eingeleitet werden, ohne dass vorher eine Prüfungsanordnung ergeht. Finanzbeamte dürfen sogar, ohne das vorher anzukündigen, Grundstücke oder Räumlichkeiten von Selbstständigen oder Gewerbetreibenden innerhalb der Geschäftszeiten betreten. Extrem hohe Vorsteuerbeträge, oder Abweichungen zwischen der Steueranmeldung und gespeicherten Informationen können beispielsweise eine Umsatzsteuer-Nachschau begründen. Prüfungsort, Prüfungsbeginn und weitere Punkte, die mit der Prüfungsanordnung in Zusammenhang stehen, gelten als selbstständig anfechtbare Verwaltungsakte. Obwohl die Festlegung des Prüfers nicht als Verwaltungsakt gilt, kann hier bei einem Verdacht auf Befangenheit Widerspruch eingelegt werden.

Wichtig zu wissen ist es, dass ein Einspruch gegen die Prüfungsanordnung keinen Aufschub begründet. Entscheidend ist es daher, eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Das geschieht zunächst bei der Finanzbehörde. Wird der Einspruch dort abgelehnt, ist das Finanzgericht zuständig. Falls die Prüfungsanordnung rechtswidrig ist, hat das die Aufhebung zur Folge.
Welche Methoden sind bei einer Betriebsprüfung zulässig?
Der innere und äußere Betriebsvergleich zählt zu den Methoden einer Betriebsprüfung. Gängig ist auch der Chi-Quadrat-Test. Dabei wird die Häufigkeit der Verteilung von Zahlen im Kassenbericht bzw. Kassenbuch untersucht. Damit will man das Eintragen falscher Beträge ausschließen. Die Finanzverwaltung nutzt die Prüfsoftware IDEA. Diese ermöglicht es, alle Vorgänge in allen Buchhaltungsbereichen nachzuvollziehen. Buchungen, die nicht während der Arbeitszeiten getätigt wurden, fallen dadurch auf. Auch ein Abgleich zu Kontoverbindungen von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern ist durchaus denkbar. Das Beschlagnahmen und Durchsuchen ist üblich und wichtig für die Finanzbehörden. Häufig erfährt der Steuerpflichtige dann erst von dem eingeleiteten Verfahren. Eine förmliche Mitteilung ist nur in Ausnahmefällen zu erwarten. Für die Durchsuchung ist ein Anfangsverdacht ausreichend. Sobald Verdachtsmomente vorliegen, die auf eine Steuerhinterziehung schließen lassen, kann eine Durchsuchung erfolgen. Durchsucht werden Wohnbereiche aber auch andere Räumlichkeiten oder Bankschließfächer des Betroffenen. Da das Steuerrecht nicht einfach zu durchschauen ist, sollte man spätestens dann einen Steuerstrafrecht Rechtsanwalt hinzuziehen.